Neubauförderung durch die NRW-Bank
FÖRDERUNG VON SELBSTGENUTZEM WOHNEIGENTUM
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Haushalte, deren anrechenbares Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze (Einkommensgruppe A und B) nicht überschreitet.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch Neubau.
Wie hoch sind die Darlehen?
Die Darlehenshöhe ist abhängig vom Haushaltseinkommen, von der im Förderprogramm festgesetzten Kostenkategorie, dem Familienbonus und dem BEG Effizienhausstandard.
In der Kostenkategorie 4 (GREVEN) beträgt das Grunddarlehen in der Einkommensgruppe A: 177.000 € und in der Einkommensgruppe B: 106.000 €
Für jedes zum Haushalt gehörende Kind beträgt der Familienbonus 23.000 € als Zusatzdarlehen.
Wird das Objekt als BEG Effizienzhaus 40 ausgeführt, kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 30.000 € gewährt werden.
Welche Konditionen gelten für die Darlehen?
Zinsen: 0,5 % p.a. | Verwaltungskosten 0,5 % p.a. | Tilgung: 1,0 % |
Zinsbindung: 30 Jahre | Tilgungsnachlass: 10 % des Grund- und Zusatzdarlehens und 50 % des Zusatzdarlehens BEG Effizienzhaus 40
Wie hoch muss die Eigenleistung sein?
Als Eigenleistung müssen mindestens 7,5 % der Gesamtkosten erbracht werden.
Wann ist eine Förderung nicht möglich?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor Erteilung der Förderzusage mit dem Bau begonnen wurde oder wenn Wohn- und Schlafräume kleiner als 10 m² sind.
Wie hoch muss der monatliche Mindestrückbehalt sein?
Der monatliche Mindestrückbehalt beträgt für
Welches Bruttoeinkommen darf ein Haushalt erzielen?
Beispiel: Ein Haushalt mit 3 Personen (Ehepaar oder eingetragene Lebensgemeinschaft mit 1 Kind) darf ein Bruttojahreseinkommen in der Einkommensgruppe A bis zu 55.918 € und in der Einkommensgruppe B bis zu 75.293 € erzielen.
Welche Belastung ergibt sich aus den Darlehen?
Beispiel: 3-Personen Haushalt, Einkommensgruppe B, Effizienzhaus 40
Grunddarlehen 106.000 € + 23.000 € Zusatzdarlehen (Kind) + 30.000 € Effizienzhaus 40 | Gesamtdarlehen 159.000 €
Zinsen: 66,25 € monatlich
Verwaltungskostenbeitrag: 66,25 € monatlich
Tilgung: 132,50 €
Gesamt monatlich: 265,00 €
Tilgungsnachlass:
10 % auf 129.000 € = 12.900 €
50 % auf 30.000 € = 15.000 €
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